SATZUNG (Auszug)
§ 1 Name und Sitz
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Der Verein führt den Namen „ARTRONAUT hilft“.
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Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“
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Der Sitz des Vereins ist Mülheim an der Ruhr.
§ 2 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des Vereins
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
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Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft, Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
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Kunst bezeichnet hier alle bildenden, darstellenden und angewandten Künste (Malerei, Bildhauerei, Architektur, Literatur, Musik, Design, Theater, Tanz, Fotografie, Film usw.) - im folgenden nur Kunst genannt, Kultur ihre Vermittlung und Verbreitung, Wissenschaft ihre Erforschung und Reflexion.
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Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
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Förderung von Kunstprojekten: Bau von Kunstobjekten, Druck von Bilddateien, Herausgabe von Texten, Programmierung digitaler Werke, Aufführung von Musik- und Bühnenstücken etc.;
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Vergabe von Stipendien und Kunstpreisen, Ausschreiben von Wettbewerben;
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Durchführung von Gastaufenthalten von Künstlern (Artist in Residence);
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Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen;
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Erstellen von Publikationen, Kompilationen, Katalogen, Werkverzeichnissen, wissenschaftlichen Arbeiten;
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Durchführung von Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen;
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Bereitstellung von Räumen, Ausstattung, Hard- und Software, Maschinen und Technologie;
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Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Künstlern, Unterhaltung von Schulungseinrichtungen, Beratungsleistungen für Kulturschaffende und -interessierte;
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Öffentlichkeitsarbeit und Bereitstellen bzw. Betreiben von eigenen Medien online und offline;
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Erwerb von Kunstwerken und Künstlernachlässen, um sie der Allgemeinheit zu erhalten und zugänglich zu machen;
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Betreuung und Pflege von Kunstsammlungen, restauratorische Maßnahmen;
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Überlassung von Leihgaben an Museen und vergleichbare Einrichtungen;
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Bereitstellen bzw. Betreiben von Unterkünften und Einrichtungen für Hilfsbedürftige und Flüchtlinge;
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Durchführung von Sammlungen und Hilfsgütertransporten;
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Durchführung von Integrationshilfen (Sprachunterricht, Übersetzungen, Behördengänge, Arbeitsvermittlung etc.).
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Der Verein kann die Tätigkeiten zur Verwirklichung des Satzungszweckes selber durchführen oder Dritte damit beauftragen. Er kann auch Dritte mit Sach- und Geldleistungen fördern, die unter (4) genannte Tätigkeiten zur Verwirklichung des Satzungszweckes ausüben.
§ 4 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.