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SATZUNG (Auszug)

 

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „ARTRONAUT hilft“.

  2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“ 

  3. Der Sitz des Vereins ist Mülheim an der Ruhr.

 

§ 2 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 3 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft, Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

  3. Kunst bezeichnet hier alle bildenden, darstellenden und angewandten Künste (Malerei, Bildhauerei, Architektur, Literatur, Musik, Design, Theater, Tanz, Fotografie, Film usw.) - im folgenden nur Kunst genannt, Kultur ihre Vermittlung und Verbreitung, Wissenschaft ihre Erforschung und Reflexion.

  4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 

    • Förderung von Kunstprojekten: Bau von Kunstobjekten, Druck von Bilddateien, Herausgabe von Texten, Programmierung digitaler Werke, Aufführung von Musik- und Bühnenstücken etc.; 

    • Vergabe von Stipendien und Kunstpreisen, Ausschreiben von Wettbewerben;

    • Durchführung von Gastaufenthalten von Künstlern (Artist in Residence);

    • Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen;

    • Erstellen von Publikationen, Kompilationen, Katalogen, Werkverzeichnissen, wissenschaftlichen Arbeiten;

    • Durchführung von Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen;

    • Bereitstellung von Räumen, Ausstattung, Hard- und Software, Maschinen und Technologie;

    • Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Künstlern, Unterhaltung von Schulungseinrichtungen, Beratungsleistungen für Kulturschaffende und -interessierte;

    • Öffentlichkeitsarbeit und Bereitstellen bzw. Betreiben von eigenen Medien online und offline;

    • Erwerb von Kunstwerken und Künstlernachlässen, um sie der Allgemeinheit zu erhalten und zugänglich zu machen;

    • Betreuung und Pflege von Kunstsammlungen, restauratorische Maßnahmen;

    • Überlassung von Leihgaben an Museen und vergleichbare Einrichtungen;

    • Bereitstellen bzw. Betreiben von Unterkünften und Einrichtungen für Hilfsbedürftige und Flüchtlinge;

    • Durchführung von Sammlungen und Hilfsgütertransporten;

    • Durchführung von Integrationshilfen (Sprachunterricht, Übersetzungen, Behördengänge, Arbeitsvermittlung etc.).

  1. Der Verein kann die Tätigkeiten zur Verwirklichung des Satzungszweckes selber durchführen oder Dritte damit beauftragen. Er kann auch Dritte mit Sach- und Geldleistungen fördern, die unter (4) genannte Tätigkeiten zur Verwirklichung des Satzungszweckes ausüben.

 

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 5 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 6 Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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